Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit unbürokratisch steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.

Hierzu zählen alle von mir angebotenen Kurse ! ( Bereich Stressbewältigung und auch Bewegungsprogramme)

Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie mich gern, damit ich Ihnen einen Kostenvoranschlag machen kann und wir Termine vereinbaren können.

§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG):

"Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a* des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen."

 

Näheres findet man hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung.html